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AUTO UND VESPA REPARATUR-WERKSTÄTTE
Reichenauerstrasse 36, 7013 Domat/Ems
Tel. 081 633 44 04, Fax 081 633 44 56, Mobile 079 386 87 48
info@garagesinatra oder info@vespaservice.ch
 
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag:
07:30 Uhr bis 12.00 Uhr
13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
 
Samstags:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
   
   

Servicestelle auch für Neuwagen
Sehr geehrte Kunde

Kein Verfall der Werksgarantie bei der Wartung durch unabhängige Werkstätten. Auf europäischer Ebene ist die Frage nach dem Leisten von Service an markenfremden Autos in der GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) der Europäischen Gemeinschaft geregelt, welche am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten ist. In der Schweiz gelten gemäss der Bekanntmachung der Weko (Wettbewerbskommission) die gleichen Bestimmungen.

Die Garantie verfällt nicht, wenn ein Endverbraucher seinen Personenwagen durch eine unabhängige Werkstatt, während der Dauer der Garantie des Fahrzeuglieferanten reparieren oder unterhalten lässt. Dies gilt auch bei Reparaturen aufgrund eines Unfalles. Ausgenommen wenn die entsprechenden Arbeiten fehlerhaft durchgeführt wurden. Der Fahrzeughalter ist somit nicht verpflichtet, sein Fahrzeug während der Garantiedauer ausschliesslich innerhalb des Netzes zugelassener Werkstätten unterhalten oder reparieren zu lassen.

 



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